Steuerabzüge als Faktor bei der Vermögensbildung
Neben der Inflationsrate sollten bei einer Anlage zur eigenen Vermögensbildung, gerade wenn diese über mehrere Jahre und Jahrzehnte laufen soll, die steuerlichen Abzüge mitberücksichtigt werden, die zu erwarten sind. Wenn man den tatsächlichen Renditewert seines Produktes bestimmen möchte, sollte man die zu erwartende Rendite im Verhältnis zu den steuerlichen Abzügen betrachten.
Kapitaleinkünfte sind in Deutschland kapitalertragssteuerpflichtig. Diese Kapitalertragssteuer führen die Banken jedes Jahr automatisch an das örtliche Finanzamt ab. Diese Steuer beträgt insgesamt ungefähr 25 bis 30% auf den jährlichen Zinsertrag. Jedoch ist es so, dass man als Sparer den Banken einen Freistellungsauftrag erteilen kann. Über einen solchen Freistellungsauftrag sind Kapitaleinkünfte bis zu einem Betrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei. Beträge, die darüber hinaus erzielt wurden, müssen dann versteuert werden.
Gerade bei langfristigen Produkten kann es so sein, dass irgendwann so hohe Zinsen erzielt werden, dass man über den Pauschbetrag von 801 Euro kommt. Vorteilhaft ist hier eine jährliche Zinsauszahlung zu vereinbaren. Wer hingegen die komplette Zinszahlung auf das Ende der Geldanlage legt, kann dann vor dem Problem stehen, dass sämtliche Zinseinkünfte zum Laufzeitende ausgezahlt werden, was leicht dazu führt, dass der Pauschbetrag von 801 Euro überschritten wird.
Die Steuerabzüge unterliegen keinen jährlichen Schwankungen, was bei der Inflationsrate anders ist, bei der man im Voraus nie wissen kann, wie hoch diese tatsächlich ausfällt. Es ist in der Zukunft auch eher davon auszugehen, dass es angesichts der horrenden Staatsverschuldung in Deutschland zu einer weiteren Einschränkung des Sparerpauschbetrags kommen wird.
Es gibt jedoch Geldanlagen, die besonders steuerlich begünstigt werden. Hierzu gehören Kapitallebensversicherungen, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wer sich also angesichts der abzuführenden Steuern für steuerlich begünstigte Geldanlagen interessiert, sollte sich hier selber informieren und sich bei Banken und Versicherungen zu diesem Punkt ausführlich beraten lassen
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Schlagwörter: Altersvorsorge, Inflationsrate, Kapitalsertragssteuer, Steuerabzüge, vermögensberatung, Vermögensbildung