Riester Rente Vor- und Nachteil

Riester Rente Vor- und NachteilAufgrund der demographischen Entwicklung stößt die gesetzliche Rentenversicherung an ihre Leistungsgrenzen. Die anhaltend niedrige Geburtenrate und die hohe Lebenserwartung führen dazu, dass die laufenden Rentenzahlungen von einer stetig sinkenden Anzahl der Beitragszahler finanziert werden muss, sodass die ausreichende Sicherung des Lebensstandards im Alter durch die gesetzliche nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge, wie sie zum Beispiel durch die Riester möglich ist sinnvoll.

Vorteile der Riester-Rente

Insbesondere für Familien mit Kindern lohnt sich die Riester Rente in mehrfacher Hinsicht. Zum einen kann hiermit die Versorgungslücke im Alter geschlossen werden, zum anderen wird die private Vorsorge staatlich gefördert. Darüber hinaus bietet die private Altersvorsorge die freie Wahl des Renteneinstiegsalters. So können Versicherten, die ihren Vertrag bis 31.12.2010 abgeschlossen haben, schon ab dem 60. Geburtstag den Ruhestand genießen. Bei Vertragsabschluss ab 01.01.2011 gilt dies ab dem 62. Lebensjahr.

Insbesondere steht die private Rente während der Ansparphase unter Pfändungsschutz und ist Hartz 4 -sicher, das heißt, dass das angesparte Kapital nicht auf die Bedarfsleistung angerechnet werden kann. Weiter ist die private Rente während der Ansparphase abgeltungssteuerfrei. Die Beiträge werden erst mit Renteneintritt voll steuerpflichtig. Im Falle, dass die Beitragszahlungen temporär nicht geleistet werden können, kann Beitragsfreistellung für einen bestimmten, vertraglich festgelegten Zeitraum eingeräumt werden.

Die Rentenleistung wird lebenslang in monatlichen Beträgen an den Versicherten ausgezahlt. Darüber hinaus wird der Auszahlungsbetrag sowie die staatliche Zulagen zu Rentenbeginn garantiert. Die Versicherungspolice verfügt über das Kapitalwahlrecht, das heißt, der Versicherte kann maximal 30 Prozent des zu Beginn des Renteneintrittsalters festgestellten Vermögens entnehmen.

Nachteile der Riester Rente

Die private Rentenversicherung leistet frühestens ab Vollendung des Renteneintrittsalters von 60 oder 62 Jahren. Die nachgelagerte Besteuerung des Kapitals erfolgt zum persönlichen Einkommensteuersatz. Darüber hinaus ist die private Vorsorge nicht vererbbar, sodass der Hinterbliebenenschutz hier nicht gegeben ist. Weiter fällt die staatliche Förderung komplett weg, wenn der Versicherte nicht mehr in Deutschland lebt oder uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Das entnommene Kapital muss bis 65. Lebensjahr in monatlichen Raten zurückgetilgt werden.

 

Foto: © Joachim Wendler – Fotolia.com

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