Staatlich geförderte Produkte beim Vermögensaufbau
Statt die Steuer- und Abgabenlast für die Verbraucher in Deutschland zu verringern, um es so einfacher zu machen, seinen eigenen Vermögensaufbau zu starten, gibt es seit 2002 ein Altersvermögensgesetz in Deutschland, welches einem bestimmten Personenkreis bei dem Vermögensaufbau durch staatliche Zuschüsse helfen will.
Vor allem Beamte und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können solche Zuschüsse in Anspruch nehmen. Wer jedoch selbstständig oder freiberuflich beschäftigt ist, muss in der Regel ohne solche Zuschüsse auskommen.
Die Verwaltung solcher Zuschüsse ist zudem höchst bürokratisch gestaltet. Es ist keineswegs so, dass hier für jeden Anspruchsbrechtigten ein monatlicher oder jährlicher Pauschalbetrag ausgezahlt wird.
Zunächst werden nur sogennate Riester- oder Rürupprodukte bezuschusst, so dass es für den Zuschussnehmer noch nicht einmal möglich ist, frei zu entscheiden, welches Produkt er für den Alters- und Vermögensbau abschließen möchte. Vielmehr gibt es eine Reihe von Produkten mit einem Riester-Zertifikat. Nur für solche Produkte kann ein Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach einem Mindesteigenbeitrag, den der Versicherungsnehmer in das Riesterprodukt einzahlt. Der Mindesteigenbeitrag bei einem Riester-Produkt berechnet sich wiederum nach einer komplizierten Formel. Maximal kann ein Versicherungsnehmer eine Grundzulage von 154 Euro pro Monat erhalten. Zudem wird auch noch eine Kinderzulage für ab dem Jahre 2008 geborene Kinder gewährt.
Wie diese Eigenschaften zeigen, sind Riester-Produkte alles Andere als leicht einzuschätzen und überschaubar. Riester-Produkte können deshalb für den normalen Kunden nur nach ausführlicher Beratung bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen werden. Es drängt sich hier der Schluss auf, dass Riesterprodukte mehr diejenigen Banken und Versicherungen profitieren als der einfache Bürger, der sich um seinen Status im Alter sorgt.
Ähnliche Artikel
Schlagwörter: Abgabenlast, Altersvorsorge, Steuerlast, Vermögensaufbau