Unternehmensbeteiligungen
Unternehmensbeteiligungen oder auch Kapitalbeteiligungen sind eine beliebte Anlageform. Die klassischen Varianten als Aktionär, Genossenschaftsmitglied oder Anteilseigner und Mitunternehmer sind am meisten vertreten. Man investiert hierbei in finanzielle Anteile am Unternehmen, welche sich bei entsprechenden Marktkonzepten im Wert erhöhen oder auch mindern können. Daher ist diese Anlageform mit einem gewissen Risiko behaftet, denn die Wertentwicklung der erbrachten Einlagen ist in direkter Folge von Umsatz und Gewinn des Unternehmens abhängig. Bei einigen Rechtsformen ist sogar die Haftung mit dem Privatvermögen zulässig.
Die am häufigsten genutzte Form der Unternehmensbeteiligung ist der Kauf von Aktien. Man erwirbt als Aktionär je nach Kaufmenge ein prozentual gemessenes Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die auf Aktionärsversammlungen getroffen werden. Durch geschicktes Kaufen und Verkaufen von Aktien zum richtigen Zeitpunkt können unter Umständen hohe Erlöse erzielt werden.
Vergleichsweise sichere Renditen erhält man als Mitglied einer Genossenschaft. Dies ist zum Beispiel bei Wohnungsgenossenschaften der Fall. Hier bringt man für die Dauer seines Mietverhältnis einen sogenannten Genossenschaftsanteil in das Unternehmen ein. Die dafür erzielten Zinsen bekommt man jährlich ausgezahlt. Diverse Wohnungsgenossenschaften verrechnen die festgeschriebenen Zinssätze auch mit der Miete. Auch Banken und landwirtschaftliche Genossenschaften arbeiten mit diesem System.
Als Anteilseigner beteiligt man sich zum Beispiel an einer GmbH. Man unterscheidet zwischen stiller und aktiver Teilhaberschaft. Der stille Teilhaber wirkt dabei nicht in direktem Maße auf das Geschäftsgebaren ein. Er hat auch keinerlei Einfluss auf die Investition seiner Einlage. Die aktive Teilhaberschaft gewährt hingegen auch die entsprechende Mitarbeit und das Mitspracherecht im Unternehmen. Dauer und Modalität sowie eventuelle feste Verzinsung der Einlage werden in einem Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten.
Unternehmensbeteiligungen sind in den letzten Jahren etwas in Verruf geraten, da sie viel Raum für Spekulationen mit teilweise kriminellem Hintergrund bieten. Zur Vorsicht ist immer dann geraten, wenn unverhältnismäßig hohe Renditen versprochen werden. Auch die einzigartigen und höchst innovativen Konzepte, die in den schönsten Farben geschildert werden, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als riskantes System. Daher ist es empfehlenswert, die Beteiligung an einem Unternehmen nicht leichtfertig vorzunehmen. Der Einlage sollte eine gründliche Prüfung der Aussagen des Anbieters vorausgehen. Hierbei erweisen sich Nachfragen bei diversen Verbraucherschutzstellen als sehr hilfreich, denn dort sind die schwarzen Schafe des Bereiches meist schon bekannt. Seriöse Berater kommen nicht unangemeldet und schließen keine Haustürverträge ab. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich über die in Frage kommenden Unternehmen erkundigt. Von der Beteiligung an völlig unbekannten Unternehmen mit Sitz in unerreichbaren Ländern ist abzusehen, da diese häufig dubiose Absichten haben.
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Schlagwörter: Finanzen, Unternehmensbeteiligung, vermögensberatung