Wenn man über den Abschluss einer privaten Rentenversicherung nachdenkt, so tut sich fast zwangsläufig der Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung als Alternative auf. In der Tat gibt es viele Punkte, in denen sich beide Produkte sehr ähnlich sind. Allerdings gibt es zwei zentrale Punkte, in denen sich die beiden Produkte grundsätzlich voneinander unterscheiden.
Was die Ähnlichkeit der beiden Produkte anbelangt, so gilt es folgende Punkte zu bedenken: Man muss für beide Versicherungen über viele Jahre Einzahlungen leisten. Dabei wird die Höhe der zu erbringenden Leistungen bereits zum Abschluss der Versicherung festgelegt und kann danach nur noch sehr schwer verändert werden. Die Rendite besteht bei beiden Versicherungen aus drei Komponenten: Die Grundverzinsung von momentan 2,25 Prozent auf die eingezahlten Raten, eine jährliche Überschussbeteiligung sowie eine Schlussüberschussbeteiligung. Wie hoch diese Überschussbeteiligungen ausfallen, kann man im Vorhinein nie sagen. Zudem ist bei beiden Versicherungen eine Dynamisierung der Sparraten möglich, um so Infationsentwicklungen entgegen steuern zu können. Bei beiden Versicherungstypen stellt sich ferner das Problem des Rückkaufs, wenn die Versicherung vor Ablauf gekündigt werden muss, weil der Versicherungsnehmer nicht mehr die Einzahlraten aufbringen kann. Beide Versicherungsmodelle bieten ferner Absicherungsmöglichkeiten für die Angehörigen im Fall des Todes des Versicherungsnehmers. Schließlich beträgt bei beiden Versicherungstypen die Mindestlaufzeit 12 Jahre.
Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung gehört, dass für eine Rentenversicherung kein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nötig ist. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Versicherungen besteht in der Art des abgesicherten Risikos. Eine Kapitallebensversicherung ist für das Risiko ausgelegt, dass der Versicherungsnehmer vor der Auszahlung der Versicherung verstirbt, dann werden die Angehörigen abgesichert. Im Erlebensfall erhält er eine Auszahlung. Bei der privaten Rentenversicherung ist zwar auch eine Einmalauszahlung möglich, es geht jedoch primär um das Risiko, dass niemand weiß, wie lange der Versicherungsnehmer lebt.
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